„30 % auf fast alles“

„30 % auf fast alles“ mit zahlreichen Ausnahmen – Aber nicht mit dem Oberlandesgericht Köln. Dieses hat einem Möbelmarkt diese irreführende Werbung verboten, weil in einer Anmerkung zu der Werbung u. a. 40 namentlich aufgeführte Hersteller ausgenommen wurden. Aber nicht nur das, auch das Wörtchen „fast“ wurde sehr viel kleiner als der Rest geschrieben. Deshalb hat der Senat des OLG die Angaben als objektiv falsch bewertet!