Plattformverbot: C-230/16 stellt die Vertriebsuhren auf beinahe Null

„Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Ein solches Verbot ist geeignet, das Luxusimage der Waren sicherzustellen und geht grundsätzlich…