Nichtbeanstandungsregelungen bei der TSE

Nichtbeanstandungsregelungen bei der TSE In den letzten Wochen (zuletzt ISH 34/20) berichteten wir immer wieder, unter welchen Voraussetzungen die Nichtbeanstandungsregelung für den Einsatz technisch zertifizierter Sicherheitseinrichtungen (TSE) erfolgt. Diese ist nun bis zum 31.3.2021 verlängert worden. Es gibt jedoch Bedingungen. Da diese nicht bundeseinheitlich sind, haben unsere Kollegen vom 'steuertip' in einem 'Steuern Spezial' nach Bundesländern sortiert die Voraussetzungen zusammengefasst (s. heutige Beilage). Beachten Sie, dass in einigen Bundesländern eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag bis zum 31.8.2020 vorliegen muss.