Aktuelle Änderungen durch die Corona-Steuerhilfegesetze I und II
Aktuelle Änderungen durch die Corona-Steuerhilfegesetze I und II Um Verbraucher und Unternehmen steuerlich zu entlasten und damit die Konjunktur anzukurbeln, haben Bundestag und Bundesrat im Juni gleich zwei sog. 'Corona-Steuerhilfegesetze' auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt steht dabei die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7. bis zum 31.12.2020. Daneben gibt es aber viele weitere wichtige Änderungen. Dazu gehören z. B. der steuerfreie Bonus bis zu 1.500 € für Arbeitnehmer, der einmalige Kinderbonus von 300 €, Erleichterungen bei der Verlustverrechnung sowie die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Über alle wichtigen Änderungen berichtet der 'steuertip' im Rahmen einer vierseitigen Beilage. Zu dieser Checkliste geht es hier: www.markt-intern.de/checkliste-steuerhilfegesetze.
Leistungsspiegel
Als Orientierungshilfe für Fachhandwerk und Lieferanten führt 'markt intern' in regelmäßigen Abständen die Leistungsspiegel-Umfragen unter Fachhandwerkern durch, die ihre Lieferanten nach unterschiedlichen Kriterien beurteilen:
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