Energieausweispflicht geht ins fünfte Jahr

Energieausweispflicht geht ins fünfte Jahr Seit 2014 sind Verkäufer bzw. Vermieter verpflichtet, z. B. bei der Besichtigung ihrer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Bereits in der Anzeige dürfen wesentliche energetische Eckwerte nicht fehlen. Diejenigen unter Ihnen, die ihren Fokus auf Heizungsbau setzen, sollten bei der Wartung insbesondere älterer Geräte in Mehrfamilienhäusern, aber auch dort, wo Sie wissen, dass die Immobilie demnächst verkauft werden soll, darauf hinweisen, dass potenzielle Käufer oder Mieter einen Anspruch auf Vorlage haben. Den einen oder anderen Immobilienbesitzer wird es hoffentlich auch animieren, seinen Heizungs-Dino auszutauschen. Denn eines darf man nicht vergessen: Die Heizungsanlage gehört zu den wichtigsten wertbildenden Faktoren einer Immobilie. Je geringer die laufenden Kosten, desto höher der Wert!