Rechtslage bei Jubiläumsverkäufen: „Ein Jubiläum muss durch 50 teilbar sein“, oder?

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich fand in unserem regionalen Anzeigenblatt die beigefügte Anzeige. M. E. hat sich an der Regel »Ein JUBILÄUM muss durch 50 teilbar sein« nichts geändert. Bitte prüfen Sie das, geben mir – falls ich irre…