Grundsteuer: Tohuwabohu bei der Erklärung
Der in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschriebene Föderalismus ist Fluch und Segen zugleich. Spätestens seit Corona erweist er sich als Hauptursache für ungleiche Verhältnisse in Deutschland. Die Fortsetzung dieser Flickenteppich-Politik zeigt sich bei der Umsetzung der Grundsteuerreform, bei der elf Länder auf das komplizierte Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl) und fünf Länder auf ein einfacheres Modell setzen. Auch bei der jetzt anstehenden Aufforderung an Immobilieneigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung (§ 228 BewG) ab Juli 2022 verfährt jedes Land unterschiedlich.
Während man sich z. B. in NRW allein auf die im Bundessteuerblatt 2022 I S. 205 abgedruckte 'Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. März 2022' zur Abgabepflicht verlässt, die kein Mensch liest, verschickt Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben rund 2,5 Mio. 'Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz'. In beiden Ländern findet das hochkomplexe Bundesmodell Anwendung. Bürgerfreundlich beigefügt hat die rheinland-pfälzische Verwaltung dem Schreiben als Ausfüllhilfe ein sog. 'Datenstammblatt', in dem erklärungsrelevante Liegenschafts- bzw. Geobasisdaten für die bis Ende Oktober 2022 abzugebende Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) auf den 1. Januar 2022 enthalten sind. Diese Daten können nach Prüfung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer in die Erklärung übernommen werden. Allerdings ersetzt das Datenstammblatt nicht die Feststellungserklärung. Besser als nichts, finden wir. Dafür laufen jetzt bei den Finanzämtern, aber auch Kommunalverwaltungen und Katasterämtern „die Telefone heiß“, wie aus einer Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2022 hervorgeht.
Der Informationsbedarf bei Eigentümern, Hausverwaltern und natürlich Steuerberatern ist groß, wie unser 2-stündiges Grundsteuer-Webinar am 8. Juni 2022 gezeigt hat: Im Rahmen dieses interaktiven Online-Formats konnten zahlreiche Fragen aus der Praxis von dem IVD-Steuerexperten Hans Joachim Beck souverän beantwortet werden. Hocherfreut waren die Teilnehmer dann, dass sie neben einer Videoaufzeichnung und einer PowerPoint-Präsentation auch eine Word-basierte Ausfüllhilfe für Einfamilienhäuser Geschäftsgrundstücke Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke erhalten, deren Daten zusammen mit der Angabe des jeweiligen Zeilenvordrucks in die Formulare GW-1 bis 4 1:1 übertragen werden können. Das ist unsere praxisgerechte 'Ausfüllhilfe' für Leser. Sollten Sie das Webinar verpasst haben, können Sie alle oben beschriebenen Leistungen nebst drei Spezialbeilagen zu einem 10 % ermäßigten Webinar-Preis erwerben. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Anja Morenz, Tel. 0211 6698-111.
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