Verlobung aufgelöst, Ring zurück?

Verlobung aufgelöst, Ring zurück? Bei der Frage, ob man im Fall einer aufgelösten Verlobung den Ring zurückgeben muss, scheiden sich die Geister. Dieses moralische Dilemma wurde einer Braut in spe von einem amerikanischen Gericht im US-Bundesstaat Alabama nun abgenommen. Nach Auflösung der Verlobung verlangte der Verlassene den zweieinhalb karätigen Diamantring im Wert von ca. 28.000 € zurück. Vor Gericht argumentierte die 'Beinahe-Braut', der Ring sei gar kein Verlobungsring gewesen, sondern ein Geschenk und somit nicht streitbar. Im Berufungsprozess erklärte der Kläger, dass dieses Geschenk aber an die Konditionen einer folgenden Ehe gebunden gewesen sei. Das Gericht entschied daraufhin zugunsten des Klägers: Die Verlobung wurde aufgelöst und das daran gebundene Versprechen einer Ehe gebrochen. Die Ex-Verlobte sei daher den Ring oder den entsprechenden Wert als Schadensersatz schuldig. Tatsächlich gibt es auch im BGB den § 1301, laut dem die Rückgabe von Geschenken ansteht, wenn ein Verlöbnis aufgelöst wurde. So könnte theoretisch auch nach deutschem Recht ein Urteilsspruch zugunsten des oder der Schenkenden ausfallen, sofern er oder sie den Verlobungsring zurückfordern würde. Ob das noch zeitgemäß ist, erscheint uns fraglich. Ein Richter müsste hierzulande jedenfalls die grundgesetzlichen Positionen sorgfältig gegeneinander abwägen.