Juwelierin klagt Politiker während Lockdown an: „SIE VERGESSEN UNS!“

Mit dem gefetteten Betreff „Einspruch zu den LOCKDOWN MASSNAHMEN“ wendet sich eine Juwelierin aus einer bayerischen Großstadt am 2. März 2021 an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof, eine Kopie geht außerdem an die Bayerische Staatskanzlei, den Handelsverband Bayern e. V. und an 'markt intern'. In dem Schreiben erklärt die Händlerin, dass sie und andere Einzelhändler seit dem 15. Dezember die Lockdown-Maßnahmen mittragen, nun aber offenbar der Lockdown bis zum 28. März verlängert werden soll, allerdings Schulen und Kindergärten sowie Friseure wieder geöffnet haben Fuß- und Gesichtspflege wieder erlaubt seien private Kontaktbeschränkungen gelockert werden sollen Bau- und Gartenmärkte sowie Museen und Galerien öffnen dürfen und Buchhandlungen wie auch Blumengeschäfte jetzt dem täglichen Bedarf zugerechnet werden sollen. Sie klagt die Verantwortlichen an:

„Entschuldigung, aber das ist für mich reine Willkür. Mir scheint, als ob der 'restliche Einzelhandel', der in Ihrer Wahrnehmung existiert, nur noch aus Klamottenläden besteht. Dem ist aber nicht so. SIE VERGESSEN UNS!!!“ Die Händlerin beschreibt, dass sie ein kleines Uhrenfachgeschäft mit Trauringatelier hat und berichtet: „Mit Ihren Maßnahmen sind Sie gerade dabei, uns alles zu zerstören, wofür wir ein Leben lang und zudem auf unsere Rente hingearbeitet haben. Dass wir auf die wichtigste Zeit im Jahr, die Tage vor Weihnachten, verzichten mussten, war schon bitter genug. Aber im Hinblick auf unser aller Gesundheit haben wir diese Maßnahmen selbstverständlich mitgetragen und tun das nach wie vor – auch im privaten Bereich. Nun beginnt aber die zweitwichtigste Zeit im Jahr, und das sind die Hochzeiten. Die Menschen da draußen verzichten schon auf ihre geplanten großen Hochzeitsfeiern; das Heiraten an sich wollen sie sich aber nicht nehmen lassen. Die Standesämter vergeben schließlich auch Termine.“

Ihr Geschäft erhalte ständig E-Mails und Anrufe auf dem Anrufbeantworter für Trauringtermine, so die Juwelierin, und die Interessenten verstehen laut ihrer Aussage gar nicht, weshalb sie die große Ausnahme darstellen und nicht öffnen dürfe. Normalerweise nehme sie Batteriewechsel (und Reparaturen) an Armbanduhren und Fiebermessgeräten vor, ihrer Meinung nach seien das Dinge des täglichen Bedarfs. „Wo bitte ist der Unterschied, ob ein Paar einen Termin mit einem Standesbeamten für eine Trauung durchführt (drei Personen) oder sich bei uns für eine Trauringberatung einfindet (ebenfalls drei Personen)? Wir sind jederzeit in der Lage, durch Terminvergabe einzelne Personen einzulassen, um eine Trauringberatung vorzunehmen und wir haben selbstverständlich ein Hygienekonzept.“ Sie erwähnt in diesem Zusammenhang Plastikschutz, Masken und Abstand. In ihrem Plädoyer bittet die Händlerin um die Gleichbehandlung mit Berufsgruppen wie Friseuren, wo Kunden „eine Dreiviertelstunde oder länger“ sitzen, oder Kosmetikerinnen, die einen deutlich engeren, näheren Kontakt zu ihren Kunden haben.

Der erste Schritt in die richtige Richtung ist getan: Glücklicherweise können inzwischen – durch die Stimmen mutiger Händler und Händlerinnen wie dieser – viele Juwelier-Geschäfte zumindest mit Terminvergabe wieder öffnen!