Was bringt die MwSt.-Senkung: Onlineumfrage läuft!

„Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen!“„Das ist von vorne bis hinten nicht durchdacht.“ So und ähnlich lauten erste Reaktionen auf unsere Frage aus der letzten Ausgabe, wie Sie die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % bewerten, mit der in der zweiten Jahreshälfte die Konjunktur angekurbelt werden soll. Überwiegt für Sie der bürokratische Aufwand durch die kurzfristige Ankündigung und die knappe zeitliche Befristung der Maßnahme oder erwarten Sie einen echten Nachfrageschub? Da sich diese Frage in allen Fachhandelsbranchen und für viele Dienstleister stellt, hat 'markt intern' auf miDIREKT eine Umfrage gestartet. 'mi'-Herausgeber Olaf Weber macht mit einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die gravierenden Nachteile der eigentlich gut gemeinten Umstellung aufmerksam und fordert sie auf, die Befristung fallen zu lassen. Dieses Schreiben finden Sie – genauso wie die Onlineumfrage – auf unserer Homepage.

Inzwischen hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Schreiben erläutert, dass die veränderte MwSt. als pauschaler Rabatt an Endverbraucher weitergegeben werden kann. Begründet wird dies mit § 9 Absatz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV). Demnach können Sie auf eine neue Preisauszeichnung verzichten, „wenn der Händler/Anbieter bei Preisnachlässen folgende drei Voraussetzungen beachtet: Er setzt die Senkung durch 1. nach Kalendertagen zeitlich begrenzte2. durch Werbung bekannt gemachte3. generelle Preisnachlässe um ('Pauschalrabatt'). Diese Option besteht auch für die anstehende Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Juli 2020 für das gesamte Sortiment oder bei entsprechend transparenter Information für Teile des Sortiments.“

Die geforderte „Werbung“ kann ein Aushang im Geschäft, ein Banner auf der Website oder ein entsprechender Hinweis in Katalogen oder Prospekten sein. „Generell“ ist ein Preisnachlass, der über verschiedene Sortimente oder Produktgruppen hinweg gilt. Notwendig bleiben aber die Umstellung der Steuersätze im Warenwirtschaftssystem und die Ausweisung der geltenden Mehrwertsteuersätze auf den Bons.

Umfrage: Bewerten Sie die kurzfristige und
befristete Mehrwertsteuersenkung!

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag hat ein milliardenschweres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Folgen der Coronapandemie abzufedern. Teil des Pakets ist eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % (bzw. 7 % auf 5 %) vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Halten Sie die Maßnahme für hilfreich oder für eine bürokratische Belastung? Machen Sie bei unserer Umfrage mit, um Ihrer Meinung Gehör zu verschaffen! Die Teilnahme dauert maximal fünf Minuten. Die Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.