Kassengesetz umsetzen: Wird die Nichtbeanstandungsfrist verlängert?

Kassengesetz umsetzen: Wird die Nichtbeanstandungsfrist verlängert? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert, den Betrieben mehr Zeit für die Umsetzung der seit 1. Januar geltenden Regeln für elektronische Registrierkassen zu geben und die Nichtbeanstandungsfrist, die aktuell bis zum 30. September 2020 läuft, um ein Jahr zu verlängern. Zur Begründung heißt es, vielen Betrieben fehle durch die Corona-Pandemie das Geld, um nun die Umstellung auf eine Kasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung zu bezahlen. Sollte sich an der derzeit geltenden Frist etwas ändern, informieren wir Sie umgehend.