Geldwäsche: Vorsicht beim Smurfing!
Kürzlich erhielten wir eine Anfrage zum Thema Geldwäsche, die sich auf das sog. Smurfing bezog. Lassen wir den Händler selbst sein Anliegen formulieren: „Müssen bei den Schwellenwerten die Einkäufe einer Person über einen bestimmten Zeitraum addiert werden?“ Bzw.: „Was passiert, wenn mein Kunde mehrere Waren bei mir einkauft, deren Preise in Summe die Schwelle übersteigen?“ Dazu Folgendes: Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber nicht, mehrfache Barzahlungen eines Kunden komplett getrennt zu sehen. Allerdings ist hier weniger eine feste Schwelle bedeutsam. Es geht vielmehr um mögliche Warnanzeichen. Konkret bedeutet das laut unserem Verlagsjustiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold: „Es gibt keine bestimmten Fristen für unterschwellige Barzahlungen, jedoch zählt die Frage, ob Indizien für ein zusammenhängendes Geschäft vorliegen. Das wird mit der Zeit immer unwahrscheinlicher, darf aber nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall sollte man hier wachsam sein.“ Allen Branchenteilnehmern, die beim Thema Geldwäsche noch Fragen haben, empfehlen wir unseren 2020 erstellten Geldwäsche-Ratgeber, den Sie erhalten, wenn Sie eine E-Mail mit dem Betreff 'Geldwäsche-Ratgeber' an [email protected] senden.
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