Kassensystem-Nachrüstung mit TSE — Schonfrist ist vorbei!
Bereits seit dem 1. Januar 2020 müssen alle eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 1 S. 1 Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Mit dem ...
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