Gibt es während der Ausbildung eigentlich eine Probezeit?

Gibt es während der Ausbildung eigentlich eine Probezeit? Dass Arbeitsverhältnisse in der Regel mit einer Probezeit von sechs Monaten versehen sind, ist wohl den meisten bekannt. Gilt das aber auch für Azubis? Das will ein Fotofachhändler von Ihrer Redakteurin wissen. Die Antwort lautet: Ja, auch für Azubis gilt zu Beginn der Ausbildung eine Probezeit (§ 20 BBiG). Die Probezeit, die für Arbeitgeber und Auszubildenden gilt, muss mindestens einen Monat andauern und darf höchstens vier Monate betragen. Beide können während dieser Zeit das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist und ohne Begründung kündigen. Letzteres muss aber zwingend schriftlich erfolgen (§ 22 BBiG).