Vorsicht (Abmahn-)Falle! Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022

Vorsicht (Abmahn-)Falle! Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022 Kennen Sie den niedrigsten Preis, den Sie in den letzten 30 Tagen für die Produkte verlangt haben, die Sie in Ihrer aktuellen Werbung reduziert anbieten wollen? Dann ist ja gut! Zum 28.5.2022 tritt nämlich die neue Preisangabenverordnung in Kraft, die gravierende Auswirkungen auf Ihre Werbegestaltung hat und auf die Sie sich unbedingt schon jetzt vorbereiten sollten! Vor allem die Pflicht zur Angabe eines Referenzpreises bei Werbung mit Preisreduzierungen bürden dem stationären wie auch dem Online-Handel einen hohen Verwaltungsaufwand auf. Ein hohes Abmahnrisiko bringen auch Änderungen zur Angabe von Grundpreisen mit sich, deren Umsetzung vor allem im Online-Handel leicht überprüft werden kann. Welche Auswirkungen die PAngV 2022 für Sie mit sich bringen, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb in einem Leitfaden zusammengefasst. Die Übersicht können Sie unter dem Stichwort 'F 14/22 Neue PAngV 2022' per E-Mail an foto@markt-intern.de abrufen.

Wirtschaft im Wettbewerb e. V. (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 80 € (zzgl. USt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.