Registrierung von Drohnen
Registrierung von Drohnen Seit 1. Mai 2021 muss jede Drohne ab 250 g maximaler Abflugmasse in Europa bei der jeweils zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates registriert sein. Auf der Drohne muss laut EU-Drohnenverordnung die Betreiber-ID angebracht werden. Für die ID muss sich der Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Sinn macht zusätzlich auch die Angabe der Kontaktadresse. Klären Sie Ihre Kunden im Gespräch auch über die rechtlichen Anforderungen auf!
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