Steuern Spezial: 'Elektronische Kassen'

Steuern Spezial: 'Elektronische Kassen' Erinnern Sie sich an die Nichtbeanstandungsregelung? Alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen sollten ursprünglich bis zum Jahreswechsel mit einer sog. TSE (technisch zertifizierter Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein. Da diese TSE jedoch später als geplant auf den Markt kam, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen, wonach das Fehlen einer TSE bis zum 30.9.2020 nicht beanstandet wird. Aufgrund der Corona-Pandemie haben nun jedoch alle Bundesländer (mit Ausnahme von Bremen) diese Nichtbeanstandungsregelung verlängert. Jedes Land hat an die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung jedoch eigene Voraussetzungen geknüpft. Die Kollegen vom 'steuertip' haben aus diesem Grund eine Beilage unter dem Namen Steuern Spezial 'Elektronische Registrierkassen: Nichtbeanstandungsregelungen zur TSE' erstellt, in der alle Voraussetzungen und Nachweispflichten der einzelnen Länder übersichtlich aufgeführt sind. Abonnenten erhalten die Information kostenlos per Mailabruf an foto@markt-intern.de unter Angabe ihrer Kundenummer.