Neues zur Nichtbeanstandungsregelung

Neues zur Nichtbeanstandungsregelung Anders als einige Bundesländer (F 27/20) sieht das Bundesfinanzministerium keine Notwendigkeit, die Nichtbeanstandungsregelung zur Anschaffung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern. In einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 30. Juni 2020 (Az. IV A 4 – S 0316-a/20/10007 :002) an die Verbände heißt es u. a.: „Erfreulicherweise bieten mittlerweile bereits vier TSE-Hersteller zertifizierte TSE auf dem Markt an, für welche nach unseren Informationen keine Lieferschwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise bestehen.“