Registrierkassen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Registrierkassen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung Die Bundesländer Bayern, NRW und Sachsen setzen sich für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei der Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ein. Statt zum 30.9.2020 soll das Fehlen einer TSE bis zum 31.3.2021 nicht beanstandet werden. Leider hält das Bundesfinanzministerium weiterhin an seiner Meinung fest und sieht keinen Grund zur Verlängerung der Frist. Hoffentlich machen noch weitere Bundesländer Druck. Das berichten unsere Kollegen aus der Redaktion 'steuertip' in der aktuellen Ausgabe.