Herstellergarantien: Ist die Weitergabe von Kundendaten DSGVO-konform?

Vor einigen Wochen berichteten wir in der Foto-Ausgabe über die drohende Gefahr durch Bußgelder, wenn Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht einhalten (F 05/20). In dem Zusammenhang erreichte uns folgende Anfrage: „Ist die Weitergabe von Kundendaten durch Fachhändler an Hersteller DSGVO-konform, wenn die Daten zum Zweck der Produktgarantie weitergegeben werden?“

Wie wir weiter erfahren, ist es einigen Händlern ein Dorn im Auge, die Daten ihrer Stammkunden an die Industrie weitergeben zu müssen – und zwar nicht nur aus Gründen des Datenschutzes. Denn auch wenn offen niemand darüber sprechen mag: Das Risiko, dass der Hersteller den Kunden im Nachgang direkt mit Newslettern und Angeboten versorgt, die ihn weg vom Fachhandel und rein in den eigenen Online-Shop locken sollen, besteht nun mal. Wir erörtern die Situation mit unserem Verlagsjustiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold und bitten ihn, dazu Stellung zu nehmen.

„Um mal von hinten anzufangen: In diesem Bereich würde ich nicht mit Bußgeldern rechnen. Da müsste schon sehr viel schief laufen (z. B. gezieltes Sammeln von Daten zu einem anderen Zweck). Schwieriger ist es zu beschreiben, wie eine wasserdichte Lösung aussehen müsste. Denn das hängt davon ab, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Bei einer Herstellergarantie ist das oft der Hersteller, aber nicht immer. Zwar hat der Hersteller mit der eingeräumten Garantie dem Kunden des Händlers eine vertragliche Leistung versprochen, aber um den Garantievertrag zu erfüllen, muss er nicht zwangsläufig die Daten des Kunden bekommen.

Der Händler kann ihm diesen Teil der Abwicklung abnehmen. Es ist ja gerade eine klassische Leistung des Händlers als Vertriebspartner, die Schnittstelle zum Kunden herzustellen. Wenn die Garantie allerdings so ausgestaltet wurde, dass sie nur in Anspruch genommen werden kann, indem der Händler personenbezogene Daten des Kunden an den Hersteller übermittelt, wird es komplizierter. Hersteller und Händler müssen dann klären, ob der Hersteller alleinverantwortlich ist oder ob es beide gemeinsam sind. Anschließend ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, um den Zweck und die Grenzen der Datenvereinbarung zu bestimmen. Das kann entweder eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung sein oder aber, das dürfte der Sache nach häufiger zutreffen, eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung in gemeinsamer Verantwortung (Garantieabwicklung durch den Hersteller, Kundenbetreuung durch den Händler).

Unterm Strich heißt das: Händler können Sand ins Getriebe streuen, indem sie im Fall einer Garantieabwicklung nachfragen, auf welchem Rechtsgrund die Weitergabe von Kundendaten an den Hersteller aus dessen Sicht beruhen soll. Je nach Antwort können sie eine Übermittlung von Kundendaten davon abhängig machen, dass zuvor die erforderliche Vereinbarung abgeschlossen wird. Ist das einem Hersteller zu kompliziert, kann der Händler ihm vorschlagen, es bei der klassischen Aufteilung zu belassen, so dass keine Weitergabe personenbezogener Daten stattfindet.

Die Konstellation gefällt mir deshalb so gut, weil sie Händlern ein Argument gibt, um die Kontrolle über die Schnittstelle zum Kunden zu behalten. Der Argwohn hinsichtlich einer Weitergabe personenbezogener Daten kommt aus vertrieblicher Sicht ja oft daher, dass Hersteller die Daten für den Direktvertrieb nutzen könnten. Datenschutzrechtlich gesehen ist das eine Zweckänderung, das heißt, eine solche Nutzung wäre für Hersteller riskant. Denn immer wenn sich der Zweck einer Datenverarbeitung ändert, muss eine neue Rechtsgrundlage her. Und die würde fehlen, wenn eine schriftliche Vereinbarung mit der oben genannten Beschränkung abgeschlossen wurde.“

'mi'-Fazit: Aus unserer Sicht ist das ein sehr heißes Thema, was ganz sicherlich all jene unter Ihnen umtreibt, die vor allem Hardware und Zubehör verkaufen. Daher interessiert uns Ihre Meinung brennend – die wir natürlich vertraulich behandeln und gern ohne Nennung Ihres Namens in einer der kommenden Ausgaben wiedergeben. Teilen Sie Ihre Erfahrung mit uns. Bei welchen Herstellern läuft es gut, wo haben Sie Bauchschmerzen? Wir freuen uns auf Ihre Mails und Anrufe!