Bisher keine Meisterpflicht für Fotografen

Bisher keine Meisterpflicht für Fotografen Ab 2020 will die Bundesregierung die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einführen, nachdem sie im Jahr 2004 in über 50 Berufen weggefallen war, darunter auch bei den Fotografen. Konkret soll die Meisterpflicht künftig wieder gelten für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Außerdem für: Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Im Fotografenhandwerk ist eine Wiedereinführung derzeit nicht geplant. Verschiedene Verbände aus der Fotobranche hatten sich in den vergangenen Wochen für oder gegen eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für Fotografen ausgesprochen. Unter anderem war eine Petition gegen die Wiedereinführung gestartet worden (F 31/19).