Kurz vor dem dieswöchigen Redaktionsschluss entschieden: Hersteller können Verkauf über Drittplattformen verbieten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Markenhersteller ihren Vertriebspartnern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems unter bestimmten Umständen den Verkauf über Amazon, eBay & Co. verbieten dürfen. Die Richter folgen damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Nils Wahl vom Sommer dieses Jahres. 'miE' hatte mehrfach berichtet. Das Urteil steht der vom Bundeskartellamt geübten Rechtspraxis entgegen und könnte in der bislang strittigen Frage des Ausschlusses von Drittplattformen wie Amazon künftig für die lange erhoffte Rechtssicherheit sorgen. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe.
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