Steuerliche Maßnahmen im Unwetter-Kontext

Steuerliche Maßnahmen im Unwetter-Kontext In zwei inhaltsgleichen Erlassen vom 16.7.2021 haben sowohl das Finanzministerium NRW (Az. S 1915 – 6/48 – V A 3) als auch das Finanzministerium Rheinland-Pfalz (Az. S 1915 #2018/0001-0401 447) eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen zusammengestellt. Die Erleichterungen betreffen in erster Linie die Geschädigten selbst, enthalten sind aber auch Hinweise für Vereinfachungen bei Spendenaktionen. Hier die Links: https://https://fm.rlp.de/de/.