Betrifft Altgeräte-Rücknahme: Keine Sonderbehandlung von Discountern und deren Online-Shops!

Betrifft Altgeräte-Rücknahme: Keine Sonderbehandlung von Discountern und deren Online-Shops! Wie einer Meldung des Landgerichts Duisburg zu entnehmen ist, muss auch Netto-Online ausgediente Elektrogeräte selbst zurücknehmen, wenn ein grundsätzlich damit betrautes Entsorgungsunternehmen einzelne Produktgruppen (im konkreten Fall Altlampen) ausschließt. Das am 27. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.