Auch Online-Händler sind zur Rücknahme verpflichtet

Auch Online-Händler sind zur Rücknahme verpflichtet Wir wissen es nicht erst seit der Coronakrise: Der Online-Handel ist nicht aufzuhalten. Doch große Wissenslücken tun sich bei den Verbrauchern im Bereich E-Commerce auf. Immer noch gehen viele Kunden davon aus, dass Online-Händler nicht dazu verpflichtet sind, Elektroaltgeräte/-schrott zurückzunehmen. Eine entsprechende Studie unter dem Titel 'Wie tickt E-Schrott-Deutschland?' der stiftung elektro-altgeräte register (ear) beschäftigt sich näher mit dem Thema. Nicht nur ganze 77 % der Befragten gehen laut o. g. Studie fälschlicherweise davon aus, dass Online-Händler insbesondere kleinere Altgeräte nicht zurücknehmen müssen, gleich ob man sie dort gekauft hat oder ob man etwas Neues kauft. Auch gehen 1/3 bis zur Hälfte der Befragten davon aus, dass alte Elektrogeräte einfach in den normalen Hausmüll geworfen werden dürfen. Dabei gibt es das ElektroG, in dem diese Dinge geregelt sind, nicht erst seit heute. Dort steht unter anderem, dass stationärer und Online-Handel – also beide – dazu verpflichtet sind, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Die Stiftung ear als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ will diesbezüglich für mehr Aufklärung sorgen und startet eine Aufklärungskampagne 'PLAN E'. Insbesondere wird auch vom Online-Handel erwartet, dass dieser über die Rückgabemöglichkeiten informiert und klar kommuniziert.