Euronics Kongress ebenfalls abgesagt

Euronics Kongress ebenfalls abgesagt Wir erhalten wenig überraschend am vergangenen Freitag die Mitteilung, dass „Aufsichtsrat und Vorstand der EURONICS Deutschland eG in heutiger Sitzung entschieden haben, den für den 21. – 24. März 2020 vorgesehenen EURONICS Kongress angesichts der durch eine hohe Dynamik gekennzeichneten gesundheitlichen/epidemiologischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung des Virus COVID-19 (sog. 'Coronavirus') nicht durchzuführen.“ Weiter heißt es: „Eine etwaige Verlegung des zunächst für den 21. – 24. März 2020 vorgesehenen Kongresstermins wird nach vollständiger Klärung der Risikolage vom Vorstand geprüft werden.“ Wir drücken die Daumen und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

Corona: Unternehmer müssen prophylaktische Maßnahmen ergreifen!

Die mediale Penetration des C-Wortes führt bei vielen Bürgern zum Informationsverdruss und selbst die anfangs rege geteilten Bilder leergehamsterter Supermarktregale sind schon fast oll. Dennoch wird es Ihnen nicht erspart bleiben, sich weiterhin zumindest in den wesentlichen Grundzügen mit dem Thema auseinanderzusetzen. Glaubt man den sogenannten Experten, werden wir uns noch eine ganze Weile mit Corona beschäftigen müssen. „Die vom Coronavirus ausgehenden Ansteckungsgefahren stellen Unternehmer vor ganz unterschiedliche Herausforderungen“, weiß 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold. „So müssen sie in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören die Aufklärung von Mitarbeitern über persönliche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen (auch Hotlines von Beratungsstellen und Links können nützlich sein), die Rücksichtnahme auf besonders gefährdete Mitarbeiter und ein angemessener Umgang mit Verdachts- und Risikofällen. Aber gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Betrieb am Laufen bleibt. Beiden Anforderungen höchstmöglich gerecht zu werden, macht eine effektive Präventionsstrategie aus. Zu empfehlen ist so gut wie immer ein maßgeschneidertes Notfallkonzept. Das muss nicht bis ins letzte Detail ausgeklügelt sein. Aber Unternehmern sollte klar sein, wo die sensiblen Schnittstellen verlaufen. Im Bedarfsfall, d. h. bei einem Ausfall strategisch wichtiger Mitarbeiter oder einer Unterbrechung in der Lieferkette, sollte die Funktion anderweitig abgesichert sein, etwa durch flexible Arbeitsbedingungen bzw. Ersatzlieferungen. Lässt sich das nicht bewerkstelligen, ist die Kommunikation proaktiv darauf auszurichten. Kunden und Mitarbeiter sollten up to date gehalten werden. Gegen Gerüchte und Worst-Case-Szenarien muss man schnell und glaubwürdig vorgehen, damit sie sich nicht verselbständigen.“ Weitere verlässliche Informationen finden Sie hier: Die Redaktionskollegen des 'markt intern'-Infobriefs 'arbeitgeber intern' haben einige praxisbezogene Fallbeispiele durchexerziert, die Ihnen Orientierung liefern. Den Artikel finden Sie auf der 'mi'-Startseite unter www.markt-intern.de Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf unsere Anfrage auf die Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) — beachten Sie die FAQ unter https://tinyurl.com/ux6qeg2 Tipps speziell für Handelsunternehmer finden Sie bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik: www.bghw.de Informationen zu wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. auch Produktionsausfälle) und Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf liefert das Bundeswirtschaftsministerium unter www.bmwi.de Bei Unsicherheiten und Fragen zögern Sie nicht, stets vertraulich Ihre 'mi'-Redaktion zu kontaktieren.