Corona-Arbeitsschutzverordnung ist seit dem 27. Januar in Kraft!

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens bis zum 15. März 2021 die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – auch Corona-ArbSchV genannt – vor, die am 27. Januar…