Vorsicht (Abmahn-)Falle! Abmahnfallen im Online-Handel kennen und meiden!

Vorsicht (Abmahn-)Falle! Abmahnfallen im Online-Handel kennen und meiden! Nach wie vor sind unzählige Online-Händler von Abmahnungen betroffen, die u. a. durch die Rechtsanwälte Sandhage, Dr. Fleischer sowie den IDO (Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) ausgesprochen werden. Regelmäßig beanstandet werden z. B. das Fehlen eines (klickbaren) aktuellen Links auf die OS-Plattform, das Fehlen einer Widerrufsbelehrung und/oder des dazugehörigen Widerrufsformulars bei eBay- und Amazon-Angeboten, der fehlende Hinweis auf die Speicherung des Vertragstextes usw. Auch wenn zum 2.12.2020 das 'Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs' in Kraft getreten ist, das missbräuchliche Abmahnungen eindämmen soll, ist nach wie vor von einer Fortsetzung der Aktivitäten auszugehen, eine Prüfung der Berechtigung einer erhaltenen Abmahnung ist jedoch unbedingt anzuraten! Am besten ist es natürlich, keine Angriffspunkte zu bieten. Um Händlern die mit einer Abmahnung verbundene Zeit, Geld und Nerven zu ersparen, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' die häufigsten Stolpersteine in einer Übersicht zusammengestellt – inklusive Tipps, wie Sie diesbezügliche Abmahnungen vermeiden können. Die Übersicht können Sie unter dem Stichwort B 01/2021 Aktuelle Abmahnfallen im Online-Handel per E-Mail an buero@markt-intern.de abrufen.