Mitarbeiter zu anderen Unternehmen und nicht in die Kurzarbeit schicken!

Mitarbeiter zu anderen Unternehmen und nicht in die Kurzarbeit schicken! So lautet der Appell vom Handelsverband Wohnen und Büro. Hintergrund ist: In ganz Deutschland gibt es Unternehmen, die händeringend Mitarbeiter suchen, insbesondere Logistikzentren und Fuhrparks. Auf der anderen Seite sind in Branchen mit Schließungsverfügungen Logistik und Fuhrpark nur noch ansatzweise ausgelastet. Hier greift die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung. „Zwar sieht § 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) eine Erlaubnispflicht vor. Doch ist jedem klar, dass nun eine Situation gegeben ist, dass von Kurzarbeit bedrohte Mitarbeiter in Logistik- und Transportbereichen in Betrieben eingesetzt werden müssen, in denen es erhebliche Engpässe gibt“, so der Verband. Wer mehr darüber wissen will, schaut hier: www.wohnenundbuero.de.