Insolvenzverfahren Adveo Deutschland

Insolvenzverfahren Adveo Deutschland Am 30. Januar wurde das im November letzten Jahres beantragte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die Adveo Deutschland GmbH vom zuständigen Amtsgericht Gifhorn eröffnet. In der Eigenverwaltung setzt das Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sog. Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufige Sachwalterin wurde Dr. Stefanie Zulauf von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte bestellt. Gläubiger können auf der Homepage der Kanzlei das Gläubiger-Informations-System (GIS), einen direkten Online-Informationsdienst zu Insolvenzverfahren, nutzen. Es ermöglicht Gläubigern, Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse sowie den aktuellen Verfahrensstand einzusehen. Kontakt: www.eckert-law.de.