Versicherungssteuer auf Händlergarantien: Ministerium beschließt erneute Fristverlängerung
Im Frühjahr (A 22/21) berichteten wir über die Pläne des Bundesfinanzministeriums, auf die im Markt sehr verbreiteten Kfz-Händlergarantien ab Juli 2021 nicht mehr Mehrwertsteuer, sondern Versicherungssteuer anzusetzen. Problem: Die Versicherungssteuer berechtigt den Händler nicht zum Vorsteuerabzug, weder auf das Produkt selbst noch auf Eingangsleistungen (Ersatzteile, Gemeinkosten etc.). Außerdem stand im Raum, ob der Händler dadurch nicht zum Versicherer würde, was einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten könnte.
Hintergrund des Ganzen war ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2018 (XI R 16/17), das einer Garantie in einem konkreten Fall einen bestimmten und vom Fahrzeugkauf unabhängigen Zweck (Reparaturkostenanspruch) zusprach. Damit sei sie separat wie eine Versicherung zu besteuern. Das machte den Verkäufer des Fahrzeugs wiederum zum Versicherer. Das BMF möchte dies auf alle Händler und alle Händlergarantien übertragen. Händlervertreter und Garantiedienstleister reagierten entsetzt.
Zunächst ließ sich das Ministerium aufgrund enormen Drucks von Außen auf eine Fristverlängerung bis Ende dieses Jahres ein. Händlerverbände und interessierte Kreise wollten weiter auf eine Lösung hinarbeiten, die zumindest eine Vorbereitung auf diese enormen und für die Betriebe einschneidenden Maßnahmen erlaubt. Seither ist es für viele Branchenteilnehmer eine Hängepartie. Weder Handel noch Dienstleister können sich adäquat auf entsprechende Anpassungen ihres Angebots einstellen. Doch damit ist seit dem Wochenende Schluss. Nachdem wir in der vergangenen Woche bereits aus verschiedenen Quellen erfahren hatten, dass eine Fristverlängerung im Raum steht, bestätigt nun ein ‘mi‘ vorliegendes Dokument aus dem Bundesfinanzministerium vom 18. Oktober diese Tatsache.
Danach sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 11. Mai 2021 erst auf Garantiezusagen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 abgegeben wurden. Heißt im Klartext: Die Frist zur Umsetzung ist bis Ende nächsten Jahres verlängert worden. Bis dahin läuft alles wie gehabt. Ob es noch die Möglichkeit gibt, auch an der Regelung an sich zu feilen – etwa unter Einbindung der Händlerverbände – ist zwar unklar, aber dieses zusätzliche Jahr bietet zumindest Raum für alle Beteiligten, ihre Systeme und Angebote entsprechend anzupassen. Ihr Feedback zum Thema senden Sie an [email protected]!