Vorsicht (Abmahn-)Falle Grundpreisangabe
Am 28. Mai 2022 ist die Preisangabenverordnung in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Ausnahme entfallen, dass bei Waren, deren Nenngewicht bzw. -volumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigt, der Grundpreis auch pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angegeben werden darf. Künftig ist nur noch die Angabe in ...
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