Im Kampf gegen Fahrverbote gibt es weitere gute Nachrichten für Sie als Auto-Unternehmer

Im Kampf gegen Fahrverbote gibt es weitere gute Nachrichten für Sie als Auto-Unternehmer Zum Fall 'Essen' teilt das Oberverwaltungsgericht NRW/Münster am 5. Dezember mit: „In einem mehr als sechsstündigen (nicht öffentlichen) Erörterungstermin im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW, der Stadt Essen und der Bundesrepublik Deutschland intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt und auf ein Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen hingearbeitet. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Essen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Ein Fahrverbot im Stadtgebiet Essen oder auf der Bundesautobahn A 40 sieht der Vergleich nicht vor.“ Nach guten Urteilen zu Aachen und Köln (A 33, 39/19) heute noch ein Lob an die Münsteraner Richter! 2020 stehen weitere Städte in NRW auf dem Prüfstand (A 44/19).