Die Gegner der individuellen Mobilität jubeln zu früh
Nach dem sehr ausgewogenen Aachen-Urteil (A 33/19) spricht sich das Oberverwaltungsgericht Münster auch für Köln gegen pauschale Fahrverbote aus! Ein zentraler Satz dazu am 12. September: „[...] es hat nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden muss.“ – Einzelheiten folgen in der Ausgabe A 39/19!
Chefredakteur