Im Kampf gegen unsinnige Pkw-Fahrverbote stehen im 3. Quartal wichtige Termine bevor

Im Kampf gegen unsinnige Pkw-Fahrverbote stehen im 3. Quartal wichtige Termine bevor Für 14 Städte in Nordrhein-Westfalen hat sich das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster am 17. April zum weiteren Ablauf „in den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne“ geäußert (siehe dazu A 19/19). Jetzt zeigen die OLG-Richter in NRW eine erfreuliche Flexibilität und reagieren auf sehr positive Entwicklungen: „Das OLG Münster wird am 31. Juli und gegebenenfalls am 1. August lediglich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe betreffend den Luftreinhalteplan Aachen verhandeln und entscheiden, nicht jedoch betreffend Bonn. Hintergrund ist folgende tatsächliche Entwicklung: Die Prozessbevollmächtigten des Landes NRW haben kurzfristig mitgeteilt, dass die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Bonn unmittelbar vor der Fertigstellung stehe. Geplant sei, dass der neue Luftreinhalteplan (erst) am 15. August 2019 in Kraft trete. Angesichts dieses Planungsstadiums erscheint es dem 8. Senat nicht zweckmäßig, am bislang vorgesehenen Entscheidungstermin für den Luftreinhalteplan der Stadt Bonn festzuhalten. Der Senat müsste im Falle der Stadt Bonn über einen Luftreinhalteplan entscheiden, der 14 Tage später überholt ist.“ Dies zeigt, dass Gerichte darauf achten, wenn Städte ihre notwendigen Hausaufgaben für überzeugende Luftreinhaltepläne machen! Dazu gibt es noch reichlich Gelegenheit, denn das OLG Münster teilt weiter mit: „Zum Luftreinhalteplan Köln verhandelt und entscheidet das Gericht am 12. September. Konkrete Termine zu den übrigen Städten (Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal) stehen noch nicht fest.“ Experten in den Kommunen haben also noch Zeit, Pkw-Fahrverbote abzuwenden. Fahrverbote wie in Stuttgart für Pkw, die keine illegalen Abgas-Techniken aufweisen und die ihre Halter bis heute noch nicht einmal auf eigene Kosten nachrüsten können, hält 'mi' für einen Gesetzgebungs-Skandal!