Im Kampf gegen Pkw-Fahrverbote wird es brisant
Im Kampf gegen Pkw-Fahrverbote wird es brisant 'mi' ist im Presseverteiler mehrerer Gerichte und erhält vom Oberverwaltungsgericht von NRW/Münster diese Mitteilung über das weitere Vorgehen: „In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Aachen, Bonn und Köln wird am 9. und 10. Mai ein Beweis- und Erörterungstermin stattfinden. Der Umweltverband hat Klagen auf Fortschreibung von Luftreinhalteplänen in insgesamt 14 nordrhein- westfälischen Städten erhoben. Ziel aller Klagen ist, dass die jeweiligen Luftreinhaltepläne ausreichende Maßnahmen anordnen, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist insbesondere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrverbote für (Diesel-)Fahrzeuge angeordnet werden müssen. Eine Entscheidung wird nach mündlichen Verhandlungen am 31. Juli und 1. August (Aachen und Bonn) und 12. September (Köln) ergehen. Konkrete Termine zu weiteren Städten (Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal) stehen noch nicht fest.“ 'mi' stellt dazu öffentlich für alle Experten und Anwälte unsere Sicht noch einmal heraus: Fahrverbote wie in Stuttgart für Pkw, die keine illegalen Abgas-Techniken aufweisen und die ihre Halter bis heute noch nicht einmal auf eigene Kosten nachrüsten können, bewerten wir als Rechts-Skandal!
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