Massive Kritik am Sorgfaltspflichtengesetz
Vergangenen Mittwoch war im politischen Berlin nicht nur Etappen-Showdown in Sachen Lockdown-Bestimmungen. Deutlich weniger Beachtung fand die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes durch das Bundeskabinett. Darin definiert der Gesetzgeber erstmals verbindliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der gesamten Lieferkette und in Deutschland. Und da liegt auch der zentrale Kritikpunkt: Das Gesetz greift nur bei hiesigen Unternehmen, aber nicht ausländischen, die im deutschen Markt aktiv sind! „Es ist nicht vermittelbar, warum Unternehmen ohne Hauptniederlassung oder Sitz in Deutschland, trotz intensiver geschäftlicher Aktivität auf dem deutschen Markt vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Unternehmen aus Europa und Drittstaaten, die ihre Waren über Plattformen vertreiben“, meint Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf zu unbestimmt und setze Unternehmen einem erhöhten Prozessrisiko aus. Auch die Deutsche Umwelthilfe – nicht unbedingt ein enger Freund von Unternehmern unserer Branche – sieht Handlungsbedarf und kritisiert den intransparenten Entscheidungsprozess: „Durch die extrem kurze Rückmeldefrist zur Stellungnahme sollte wohl die verdiente Kritik so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundestag muss nun dringend Nachbesserungen einfordern. [...] Das Gesetz muss für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten“ , so DHU-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. 'mi' bleibt am Ball!
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