Jahrmärkte, Kirmes & Co.: Der ermäßigte Steuersatz

Umsätze aus der Tätigkeit als Schausteller (i. d. R. aus Eintrittskarten) werden laut Gesetz ermäßigt mit 7 % Umsatzsteuer besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG). Allerdings soll die ermäßigte Besteuerung nur für Umsätze ortsungebundener Schausteller…