Zuordnung und Vorsteuerabzug: Tolle Nachrichten vom BFH
Letztes Jahr (vgl. 'usti' 22/21) sorgte der EuGH mit einem Urteil zur Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen für viel Aufsehen. Nun zieht der BFH seine eigenen Schlüsse aus der EuGH-Entscheidung – und das mit durchaus überraschendem Ergebnis. Kurz zum Hintergrund: Ob und in welcher Höhe Sie als Unternehmer den Vorsteuerabzug aus den ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur