Verwaltung von Wagniskapitalfonds

Verwaltung von Wagniskapitalfonds Nach § 4 Nr. 8h UStG sind die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuches und die Verwaltung von vergleichbaren alternativen Investmentfonds umsatzsteuerfrei. In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7160-h/20/10003 :026 usti 142205) befasst sich das Bundesfinanzministerium mit den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung solcher Fonds und der Abgrenzung zu anderen, steuerpflichtigen Fonds.