Börsen und andere Handelsplattformen
Börsen und andere Handelsplattformen: Umsätze mit gesetzlichen Zahlungsmitteln sind nach § 4 Nr. 8b UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für entsprechende Umsätze von Handelsplattformen virtueller Währungen. Die EDV-technische Abwicklung gilt dabei regelmäßig als unselbständige Nebenleistung (vgl. 'usti' 10/21). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7160/20/10003 :002 usti 142206) stellt das BMF hierzu klar: Hat ein Börsenbetreiber die vor dem 1.7.2021 erbrachten IT-Dienstleistungen als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen behandelt, hat er ein anteiliges Vorsteuerabzugsrecht aus bezogenen IT-Dienstleistungen.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.