Börsen und andere Handelsplattformen

Börsen und andere Handelsplattformen: Umsätze mit gesetzlichen Zahlungsmitteln sind nach § 4 Nr. 8b UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für entsprechende Umsätze von Handelsplattformen virtueller Währungen. Die EDV-technische Abwicklung gilt dabei regelmäßig als unselbständige Nebenleistung (vgl. 'usti' 10/21). In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7160/20/10003 :002 usti 142206) stellt das BMF hierzu klar: Hat ein Börsenbetreiber die vor dem 1.7.2021 erbrachten IT-Dienstleistungen als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistungen behandelt, hat er ein anteiliges Vorsteuerabzugsrecht aus bezogenen IT-Dienstleistungen.