Subventionen

Subventionen Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten sind laut einem aktuellen Schreiben (Az. III C 2 – S 7200/19/10001 :027 usti 132205) des BMF regelmäßig als nicht steuerbarer Zuschuss anzusehen. Voraussetzung sei, die Finanzhilfe stehe nicht im Zusammenhang mit dem Preis einer Leistung, und es gebe keine Übertragung der Eigentumsrechte an die EU-Kommission.