Grundstücksverkauf

Grundstücksverkauf Der Verkauf eines Grundstücks ist eigentlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 9a UStG). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verkäufer jedoch auf die Steuerfreiheit verzichten (§ 9 Abs. 1 UStG). Dieser Verzicht ist im notariellen Kaufvertrag zu erklären (§ 9 Abs. 3 S. 2 UStG). Ein späterer Verzicht ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird (vgl. 'usti' 02/16). Dies bestätigt der BFH in einem aktuellen Beschluss (Az. XI B 60/20 usti 132206). Der Gesetzgeber lege nicht nur lediglich die Form des Verzichts fest, sondern auch ihren Zeitpunkt. Daran ändere sich auch nichts, falls die Beteiligten den nachträglichen Verzicht einvernehmlich vereinbaren wollen und keine Gefahr von Steuerausfällen besteht.