Vereine: Berufung auf das EU-Recht

Nach § 4 Nr. 22b UStG sind Teilnehmergebühren aus sportlichen Veranstaltungen von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Das EU-Recht ist großzügiger (Artikel 132 Abs. 1m MwStSystRL). Danach sind…