Straßenbau

Straßenbau Dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz zufolge können private Unternehmen die Aufgabe des Neu- und Ausbaus von Bundesfernstraßen auf der Grundlage einer Mautgebührenfinanzierung wahrnehmen. Das Mautaufkommen steht dem Privaten selbst zu. Allerdings bleibt die Landesstraßenbaubehörde Trägerin der Straßenbaulast. Welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus dieser Konstellation ergeben, klärt ein aktuelles Schreiben des BMF (Az. III C 2 – S 7100/20/10002 :001 usti 082206).