Land- und forstwirtschaftliche Betriebe I
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe I Deutschland begünstigte land- und forstwirtschaftliche Betriebe umsatzsteuerlich nach § 24 UStG (Besteuerung nach Durchschnittssätzen) lange Zeit ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße. Selbst als die Europäische Kommission ein Verfahren anstrengte, blieb die Bundesregierung zunächst bei ihrer Haltung. Letztlich knickte sie doch ein. Seit 2022 gibt es nun eine Gesamtumsatz-Grenze von 600.000 € (vgl. 'usti' 01/21). Der Widerstand der deutschen Regierung hat aber Folgen. Einem aktuellen Beschluss (Az. C-57/20 usti 082207) des Präsidenten des EuGH zufolge muss Deutschland die Verfahrenskosten tragen, da die Regierung „erst nach Klageerhebung die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich waren, um ihren Verpflichtungen nachzukommen“.
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