Ausfuhrlieferungen
Ausfuhrlieferungen Aufgrund des mit Ablauf des 31.12.2020 erfolgten Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU (mit einem Sonderstatus für Nordirland) hat das BMF in einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 S 7133/21/10001 :001 usti 072206) das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (vgl. grundlegend 'usti' 15/19) und die Vordruckmuster entsprechend angepasst. Gleichzeitig haben die Beamten auch Abschnitt 6.11 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert. Demzufolge befindet sich der Wohnort eines Abnehmers dann im Drittlandsgebiet, „wenn er diesen in Großbritannien (nicht Nordirland) hat“.
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