Vereine: Sponsoring, Werbung und Vorsteuerabzug

Will ein Unternehmer eine von einem Dritten bezogene Leistung unmittelbar für unternehmensfremde Zwecke verwenden, ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dafür ist die Verwendung im Anschluss nicht umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes…