Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ist trotz Vorliegens der Voraussetzungen ausgeschlossen, sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Umsatz an einem anderen Umsatz in der Lieferkette beteiligt, der in eine Steuerhinterziehung in einem anderen EU-Staat einbezogen ist. Dies entschied der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. XI R 40/19 usti 012208). Den Richtern zufolge komme in solchen Fällen auch kein Vertrauensschutz in Betracht.