E-Bücher und Datenbanken: Die Finanzverwaltung passt sich an

Die Überlassung von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG) – und das nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer Form. Der Weg zur…